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Dorfentwicklung

Private Eigentümer von Fachwerkhäusern können in den Schwerpunkten der Dorfent-
wicklung Zuschüsse beantragen. Förderfähig sind Maßnahmen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden, Maßnahmen an Dächern, Fassa-
den und konstruktiven Bauteilen sowie die Ausstattung und Anpassung von Wohnraum.


Was wird gefördert?
Mögliche Maßnahmen: Dacheindeckung, Fassadenverkleidung, Fachwerksanierung, Fenster und Türen, Gebäudesockel, Fassadenanstriche und Putzarbeiten.
Bauen und Sanieren wird von der Dorfentwicklung nur unter Verwendung heimischer bzw. ortstypischer Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen gefördert. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre Dorfentwicklung im Landkreis Kassel.

Wieviel Förderung gibt es?
Für die geplanten Maßnahmen kann ein Zuschuss von 35% der förderfähigen Nettokosten, höchstens jedoch 45.000,- € gewährt werden. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist. Derzeit liegt die Bagatellgrenze bei 10.000€ förderfähigen Nettokosten.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Eigentümer von Gebäuden im Fördergebiet können Mittel der Dorfentwicklung beantragen. Ob Ihr Objekt im Fördergebiet liegt erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder im Servicezentrum Regionalentwicklung.


Derzeitige Schwerpunkte im Rahmen der Dorferneuerung

  • Trendelburg mit allen Stadtteilen (bis 2020)
  • Helsa - Nieste mit 5 Ortsteilen (bis 2021)
  • Liebenau mit allen Stadtteilen (bis 2022)
  • Breuna mit allen Ortsteilen (bis 2023)

Kontakt

Dirk Hofmann
Landkreis Kassel
Dorf- und Regionalentwicklung
Tel.: 0561 - 1003 2427
E-Mail: dirk-hofmann(at)
landkreiskassel.de

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